Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.10.2020

Allgemeines

Alle Leistungen von Klaus Rubach erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und diese den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten ebenso, wenn Klaus Rubach in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen von Auftraggebern Aufträge vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Klaus Rubach sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Leistungen

Die Leistungen von Klaus Rubach umfassen das gesamte Spektrum der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Bereiche Beratung, Konzeption und Realisierung von Maßnahmen zur Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Dienstleistungen im Bereich Corporate Publishing. Klaus Rubach kann jederzeit Dritte zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben heranziehen. Angebote von Klaus Rubach gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, und haben ohne vorhergehende Auftragserteilung eine Geltungsdauer von drei Monaten. Klaus Rubach erhält von Auftraggebern rechtzeitig die zur Realisierung eines Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen. Von Auftraggebern als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnetes Material wird er vertraulich behandeln und Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entsprechend anweisen.

Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt

Die Arbeiten von Klaus Rubach unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind. Klaus Rubach überträgt Auftraggebern die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch Auftraggeber an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggebern und Klaus Rubach. Eigentumsrechte werden nicht mitübertragen. Auch Auslandsrecht und Rechte für weitere Auflagen gelten als nicht mitübertragen. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch Auftraggeber auf diese über. Klaus Rubach hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über ein Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen von Auftraggebern oder deren Mitarbeiter und Beauftragte haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Entwürfe – auch solche, die auf elektronischem Wege übermittelt werden – bleiben Eigentum von Klaus Rubach und dürfen von Auftraggebern nicht über die Ausübung von Nutzungsrechten hinaus eingesetzt werden. Klaus Rubach ist nicht verpflichtet, Arbeiten, die im Computer erstellt wurden, als editierfähige Datei an Auftraggeber herauszugeben. Auftraggeber sind nicht berechtigt, von Klaus Rubach in Angebots- oder Akquisitionsphasen entwickelte oder ohne vertragliche Grundlage unterbreitete Vorschläge zu nutzen, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Vergütung

Mit der Vergütung sind die Leistungen von Klaus Rubach abgegolten. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu begleichen sind. Soweit nicht anders vereinbart, rechnet Klaus Rubach auf Stundenbasis ab. Nicht vom Honorar umfasst und gesondert zu vergüten sind Kosten für Fotos, Reisen, Versicherung, Gebühren oder sonstige Abgaben an Dritte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowie Urheberrechtsübertragungen und Kosten für im Einvernehmen mit Auftraggebern hinzu gezogener Dritter. Werden Arbeiten von Klaus Rubach in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist er berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Verträge über Fremdleistungen werden in aller Regel im Namen und auf Rechnung von Klaus Rubach abgeschlossen. Auftraggeber verpflichten sich jedoch, ihn im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus Vertragsabschlüssen ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. Bei Übernahme der Überwachung von Fremdleistungen ist Klaus Rubach berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Klaus Rubach haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wird ein Auftrag aus Gründen, die Klaus Rubach nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, bleibt sein Honoraranspruch unberührt.

Fälligkeit, Abnahme, Belegmuster

Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme eines Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Klaus Rubach hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, ein Drittel nach Ablieferung. Wünschen Auftraggeber Änderungen während oder nach der Produktion, haben sie die Mehrkosten zu zahlen. Klaus Rubach behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen Auftraggeber ihm mindestens zehn einwandfreie und ungefaltete Belege unentgeltlich. Klaus Rubach ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Dies schließt die Veröffentlichung in eigenen Publikationen und Online-Medien wie etwa seiner Website ausdrücklich ein.

Gewährleistung

Klaus Rubach verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung einer Arbeit schriftlich bei ihm geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mängelfrei angenommen.

Haftung

Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinausführungen durch Auftraggeber übernehmen diese die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text und Bild. Für von Auftraggebern freigegebene Entwürfe, Ausarbeitungen und Reinausführungen entfällt jede Haftung von Klaus Rubach. Er haftet nicht für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Unbedenklichkeit von Auftragsarbeiten sowie für die Neuheit einer Arbeit. Klaus Rubach haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Klaus Rubach nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dann ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Sofern Klaus Rubach Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an seine Auftraggeber ab. Auftraggeber verpflichten sich, vor einer Inanspruchnahme von Klaus Rubach zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Auftraggeber stellen Klaus Rubach von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung tragen. Auftraggeber tragen die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Auftraggeber versichern, dass sie zur Verwendung aller Klaus Rubach übergebenen Vorlagen berechtigt sind. Sollten Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellen sie Klaus Rubach von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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  50769 Köln, Germany

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